Windenergie auf ehemaligen Waldflächen ermöglichen

Die Freie Demokraten im Landkreis Northeim mit den beiden Landtagskandidaten Christian Grascha (Einbeck) und Kornelia Ilsemann (Northeim) haben vor kurzem mit der Forstgenossenschaft Ahlshausen/Sievershausen eine Kalamitätsfläche des Waldes bei Ahlshausen (Einbeck) besichtigt. Diese Fläche sei geeignet, um dort mehrere Windenergieanlagen aufzustellen. Die Pläne, hier Windenergieanlagen aufzustellen, sind bisher an den Vorgaben der bisherigen Landesregierung aus SPD und CDU gescheitert. Insbesondere das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium stehe hier auf der Bremse.

„Es ist doch nicht sinnvoll, Windenergieanlagen in Tallagen aufzustellen, wo kaum Wind weht und womöglich die Anlagen sehr nah an die Wohnbebauung gestellt werden müssen. SPD und vor allem die CDU müssen endlich den Weg freimachen, damit Standorte genutzt werden können, die an Anhöhen liegen und wo aufgrund von Schäden kein Wald mehr vorhanden ist“, sagte der Landtagsabgeordnete Christian Grascha. Der Wirkungsgrad von Anlagen in den Tälern sei bis zu 40% geringer als auf höher gelegenen Flächen. Der Vorsitzende der Forstgenossenschaft, Markus Melzer, erläuterte auch die Pläne zur Aufforstung der Flächen. Erträge aus der Nutzung der Windenergie könnten auch dafür genutzt werden.

 

Grascha machte deutlich, dass die Kreis-FDP schon seit 2018 die Position habe, stärker auf die tatsächliche Energieerzeugung zu schauen, anstatt auf die installierte Leistung. In einem Landkreis mit sehr viel Wald seien die Ausbauziele nicht zu erreichen, wenn die beschädigten Waldflächen nicht mit genutzt werden können. Der Ausbau müsse nicht nur wegen der aktuellen Energiekrise beschleunigt werden. Das „Wind-an-Land“-Gesetz der Bundesregierung, an der die FDP beteiligt sei, sei ein Schritt in die richtige Richtung. Das Ziel müsse nach Meinung der Freien Demokraten sein, windreiche Standorte zu finden und damit weiterhin einen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1000 m zu gewährleisten. Selbstverständlich sollen zusammenhängende und tatsächlich bestehende Waldflächen von der Windenergie, wie bisher, ausgenommen bleiben.