Informationsfahrten und Plenumsbesuche

Besuche sind für Schulklassen aber auch für interessierten Gruppen, Organisationen oder Vereine geeignet.


Besuch einer Plenarsitzung:

Der Besuch einer Plenarsitzung soll vor allem einen unmittelbaren Eindruck von der Atmosphäre der Landtagsdebatten und ein persönliches Gespräch mit Abgeordneten – soweit möglich aus dem eigenen Wahlkreis – vermitteln. Der Programmablauf ist in der Regel wie folgt gestaltet:

  • Film mit Impressionen über die Arbeit des Landtages (ca. 20 Minuten)
  • kurze Erläuterung des jeweiligen Tagesordnungspunktes der Landtagsdebatte
  • Teilnahme an der Plenarsitzung auf der Zuschauertribüne (max. 1 Stunde)
  • Gespräch mit Abgeordneten (ca. 45 Minuten)

Informationsveranstaltungen:

Informationsveranstaltungen werden an Werktagen angeboten, an denen keine Landtags- oder Fraktionssitzungen stattfinden. Sie dienen einer eingehenden, die besonderen Interessen und Vorkenntnisse der Besuchergruppe berücksichtigenden Vermittlung von Informationen über die Tätigkeit des niedersächsischen Landesparlaments. Deshalb ist aus pädagogisch-didaktischen Gründen die Teilnehmerzahl auf max. 35 Personen begrenzt. Der Programmablauf ist in der Regel wie folgt:

  • Film mit Impressionen über die Arbeit des Landtages (ca. 20 Minuten)
  • Vortrag über die Arbeit des Landtages mit ergänzenden Informationen (ca. 25 Minuten)
  • Besichtigung des Landtagsgebäudes einschl. Plenarsaal, Wandelhalle, Fraktionsräume, Ausschusszimmer (ca. 40 Minuten)
  • Gespräch mit Abgeordneten, bei dem die Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit haben, die für sie thematisch besonders interessanten Fragen zu erörtern (ca. 1 Stunde).

Weitere Veranstaltungen speziell für Schüler und Jugendliche werden direkt durch die Landtagsverwaltung angeboten. Informationen dazu finden Sie in der Infothek auf der Seite www.landtag-niedersachsen.de

Kostenerstattung:

Der Niedersächsische Landtag gewährt auf Antrag einen Zuschuss zu den durch den Landtagsbesuch entstandenen Kosten. Dazu wird auf die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für den Besuch beim Niedersächsischen Landtag verwiesen:

Auch hier sind weitere Informationen auf der Internetseite www.landtag-niedersachsen.de zu finden

1. Zuschussberechtigte Gruppen:

  • Abgangsklassen allgemein bildender Schulen (bei Gymnasien auch den 10. bis 12. Klassen),
  • Klassen von Berufs-, Berufsfach- und Fachschulen,
  • Studenten- und Jugendgruppen

Zuschüsse zu den durch den Landtagsbesuch entstandenen Kosten, werden erstattet sofern ein zuschussfähiges Beförderungsmittel in Anspruch genommen wird und soweit Haushaltsmittel vorhanden sind. Die Eigenbeteiligung beträgt 2,00 EUR pro Person.

Die Gewährung des Zuschusses setzt eine ordnungsgemäße und von der Landtagsverwaltung auch bestätigte Anmeldung des Landtagsbesuchs sowie grundsätzlich die Teilnahme an allen wesentlichen Teilen des vorgesehenen Informationsprogramms – Einführungsvortrag mit Filmvorführung, Rundgang, Besuch der Landtagssitzung (an Plenartagen), Diskussion mit – soweit möglich – Abgeordneten aller im Landtag vertretenen Fraktionen – voraus.

Bei allen anderen interessierten Gruppen – mit Ausnahme solcher Gruppen, deren Reisekosten aus öffentlichen Mitteln getragen werden – wird ein Zuschuss gewährt. Die Eigenbeteiligung beträgt hier 8,00 EUR pro Person.

2. Anrechnung von Drittmitteln:

Ansprüche der Besuchergruppe auf eine Erstattung ihrer Kosten gegenüber Dritten werden auf den vom Landtag zu zahlenden Zuschussbetrag angerechnet.

3. Verfahren:

Die Gewährung eines Fahrkostenzuschusses ist schriftlich zu beantragen. Das Antragsformular wird den Besuchergruppen mit der Anmeldebestätigung übersandt. Der ausgefüllte Antrag wird während des Landtagsbesuches von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Besucherdienstes entgegengenommen. Dem Antrag ist die Originalrechnung bzw. sind die Originalfahrkarten des benutzten Beförderungsmittels beizufügen. Sofern die Originalbelege zum Zeitpunkt des Landtagsbesuches noch nicht vorliegen, sind sie baldmöglichst nachzureichen.

Die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Eigenanteils ist immer die angemeldete Personenzahl, die spätestens 4 Wochen vor dem Besuch verbindlich mitzuteilen ist. Bei deren – von der Landtagsverwaltung genehmigter – Überschreitung wird für die zusätzlichen Personen ebenfalls ein Eigenanteil in Höhe von 2,00 EUR bzw. 8 EUR berechnet.

4.Zuschussfähige Beförderungsmittel, Vergleichsangebote:

Anerkannte Beförderungsunternehmen sind:

  • Deutsche Bahn AG
  • alle weiteren Bahnunternehmen in Niedersachsen
  • Busunternehmen

Bei der Anreise mit der Bahn werden ausschließlich die Fahrtkosten der 2. Wagenklasse – ohne Reservierungszuschläge/IC-/ICE-Zuschläge – abzüglich des Eigenanteils erstattet. Dem Antrag ist immer ein Vergleichsangebot eines anderen Beförderungsunternehmens beizufügen. Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Fahrtkostenzuschusses ist das kostengünstigste Angebot. Die Kosten für die Anreise mit einem privaten PKW werden grundsätzlich nicht erstattet.